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Wenn man auf diese Begriffe stösst wird man leicht verwirrt, denn es ist nicht ganz einfach diese Weine auseinander zu halten. Gemeinsam haben alle diese Weine einen relativ hohen Restzuckergehalt. Der Hauptunterschied liegt in der Art und Weise wie der Zucker im Wein verbleibt. Laut EU-Verordnung gilt ein Wein mit zumindest 45g und ein Schaumwein mit 50 g/l Restzucker als süßer Wein. Manche Süssweine erreichen einen Restzuckergehalt der weit darüber liegt, beim Tokajer können es bis zu 450g/l sein
Abgesehen von den hohen Mostgewichten bzw. hohe Zuckerkonzentration in den Trauben, welches eine Voraussetzung für süsse Weine ist, gibt es mehrere Möglichkeiten einen süssen Wein zu produzieren. Unter anderem auch durch Zuckerzugabe, aber nur vor der Gärung zum Zweck des Anreicherns (erhöhen des Alkoholgehalts), nicht aber nachher zur Erhöhung des Süßegrades. Als natursüße Weine (frz. Vin naturellement doux) gelten die Weine, deren Gärung ohne menschlichen Eingriff beendet wurde, weil die Hefen sozusagen ihre Arbeit aufgegeben haben. Eine andere Methode süsse Weine zu produzieren ist das künstliche Beenden des Gärprozesses durch Zugabe von hochprozentigem Alkohol welcher die Gärhefen tötet. Diesen Vorgang nennt man spriten, daher der Name gespritete Weine.
Ersterer ist ein Wein, dessen Gärung auf natürliche Weise beendet wurde, weil die Gärhefen ihre Arbeit, aufgrund des hohen Zuckergehalts selber beenden. Beim zweiten, dem Vin doux naturel (VDN) wird im Laufe der Vergärung (den Zeitpunkt bestimmt der Kellermeister), jedoch bevor der gesamte Zucker vergoren ist, die Gärung künstlich beendet. Dies geschieht durch Zugabe von hochprozentigem Alkohol.

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