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Süßer Wein - Süßwein

Was bezeichnet man als Süßwein? Antwort gibt auf diese Frage das EU-Recht: Jeglicher Wein, dessen Mostgewicht bei mehr als 40 Gramm Zucker pro Liter liegt, ist ein Süßwein. Das sind also die meisten Dessertweine und ebenso die meisten Likörweine, wobei es für Likörweine eine weitere und kompliziertere Definition gibt, die zum Beispiel trockene Sherrys oder Ports zwar zu Likörweinen zählt, aber nicht zu unbedingt Süßweinen. Schon etwas verwirrend.

Süsse Weine kann man in drei Gruppen aufteilen:

  • Weine, die über einen natürlichen Alkoholgehalt verfügen und bei denen die Trauben reif, überreif bzw. edelfaul gelesen werden. Dessertweine, deren Trauben nach der Lese getrocknet werden. Weine, die mit Alkohol angereichert werden, um damit die Gärung zu stoppen.